Deviseneinfuhr
"Es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen für die Ein/Ausführ von Devisen (der dominikanische Peso ist frei konvertierbar) unter einen Wert von umgerechnet (Zehntausend) 10,000 U$Dollars.
Sollten Sie Devisen, Titel oder ähnliches Ein/Ausführen wollen, deren Wert die 10,000 Dollar Grenze übersteigt, müssen Sie sie deklarieren. Benutzen Sie dafür das Formular 31-3357, in diesem Fall
müssen Sie auch ein Nachweis über die Herkunft des Geldes vor einem Vertreter der Drogenbekämpfungsbehörde erbringen.
Dies geschieht im Einklang mit dem Gesetz 72-02 vom 7. Juli 2002 zur Bekämpfung der Geldwäsche. Zuwiderhandlung kann zur Beschlagnahme des gesamten mitgeführten Betrags führen, darüber hinaus, kann
eine empfindliche Strafe ausgesprochen werden."
DROHNEN
Für Drohnen die weniger als 2 Kg. Gesamtgewicht haben, brauchen Sie keine Genehmigung.
Natürlich gibt es Sachen, die Sie beachten müssen. Besonders die Zonen wo nicht geflogen werden darf. Wenn Sie in Deutschland Drohnen fliegen, haben Sie ähnliche Einschränkungen. Halten Sie sich dort an die deutschen Vorschriften, die Sie von hier kennen, meist stimmen sie überein.
Besonders, sollten Sie als Betreiber der Drohne nicht weiter als 1500 Fuß von der Drohne entfernt sein und müssen jederzeit Sicht Kontakt haben,daher müssen die meteorologische Bedingungen für den Flug geeignet sein.
Die Flughöhe darf 400 Fuß und die Geschwindigkeit 30 Knoten nicht überschreiten. Die Drohne muss sich immer mindestens 5 nautischen Meilen von nächsten Flughafen entfernt befinden.
Sie haften für eventuelle Schaden, die Ihre Drohne verursacht.
Sie müssen sich vor Ort informieren wo Sie fliegen dürfen, die Botschaft hat keine vollständige und aktualisierte Liste darüber.
Das Fluggerät muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
E-ZIGARRETTEN
Es gibt keine Verbote für e-Zigarretten. Für die Flugsicherheit gibt es bestimmte Sicherheitsbestimmungen, die Sie bei Ihrer Fluggesellschaft erfragen müssen.
ARZNEIMITTEL
Für rezeptfreie Medikamente gibt es keine Einschänkungen.
Wenn Sie Medikamente benötigen, dürfen Sie sie für den eigenen Bedarf mitnehmen.
GESONDERT MÜSSEN SIE FÜR KONTROLLIERTEN SUBSTANZEN WIE OPIOIDE u.a. EIN VOM ZUSTÄNDIGEN AMTSARZT ODER ÄRZTEKAMMER AUSGESTELLTES UND VON DIESER BOTSCHAFT LEGALISIERTES DOKUMENT VORWEISEN: