WICHTIG!!
Für alle Konsularische Dienste muss der Antragsteller ein ausreichend für Einschreiben vorfrankiertes und an den Empfänger rückadressiertes Kuvert mitschicken, damit die Botschaft die
legalisierten Dokumente ohne Verzögerung zustellen lassen kann.
Heiraten in der Dominikanischen Republik
Die Dominikanische Republik erleichtert die Familiengründung. Auch Ausländer, die bei uns heiraten wollen, profitieren von der vereinfachten Regeln.
Es werden Hochzeitspakete angeboten, die von Ankunft und Hotel über Zeremonie und Formalitäten decken.
Im Allgemeinen sind folgende Papiere zu besorgen
"Für deutsche Staatsbürger
1. Geburtsurkunde in der internationalen Fassung
2. Ehefähigkeitszeugnis oder internationale Meldebescheinigung
3. Alles vom zuständigen Amt legalisiert und danach bei der Botschaft legalisieren
Für Nichtdeutsche
1.Geburtsurkunde: Originale Geburtsurkunde, in spanischer Sprache.
Das original Dokument und Übersetzung muss vom Außenministerium sowie vom entsprechenden Konsulat Ihres Landes legalisiert sein.
2. Internationale Geburtsurkunde braucht man nicht zu übersetzen.
3. Ehefähigkeits- oder Meldebescheinigung: Nicht-internationale Bescheinigungen müssen ins Spanische übersetzt werden und zusammen mit der Übersetzung durch das Landgericht zwischenbeglaubigt
werden.
Alle Urkunden, auch die Internationalen Urkunden müssen ins Spanischen übersetzt werden.
Alle Personen die schon mal verheiratet waren, müssen auch eine Scheidungsurkunde vorlegen
Für die Beglaubigung senden Sie bitte diese Unterlagen an:
Botschaft der Dominikanischen Republik
Cicerostr. 21
10709 Berlin
Tel.: +4930 959 985 120
Jede Beglaubigung kostet 40,00 €. Sie können einen Verrechnungsscheck schicken, Bar oder per Überweisung bezahlen."
WICHTIG!!
Für alle Konsularische Dienste muss der Antragsteller ein ausreichend für Einschreiben vorfrankiertes und an den Empfänger rückadressiertes Kuvert mitschicken, damit die Botschaft die
legalisierten Dokumente ohne Verzögerung zustellen lassen kann.